Allgemeine Geschäftsbedingungen

dms Unternehmensberatungs GmbH

Laidorf 1
71134 Aidlingen

1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen uns und dem Käufer abgeschlossenen Verträgen sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden.
 
1.1 Allen unseren Lieferungen und Leistungen an Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB) liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde, die auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden mit der Annahme der Leistung vereinbart sind. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen und die Lieferung ausführen. Abweichungen und Ergänzungen des Kunden sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen oder per e-Mail erteilter Bestätigung wirksam vereinbart. Sie gelten nur für das Geschäft, für das sie getroffen werden. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für künftige Verträge auch dann, wenn dies in Zukunft nicht ausdrücklich vereinbart wird.

2. Angebote

Angebote der dms Unternehmensberatungs GmbH sind freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht schriftlich vereinbart ist. Nach Bestellung des Kunden kommt der Vertrag durch eine Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande. Wir behalten uns die Annahme des Angebotes insbesondere für den Fall vor, dass versehentlich auf der Website Schreib-, Rechen- oder sonstige Fehler enthalten sind, welche das Angebot betreffen. Angaben, die vor der Bestellung im Rahmen der Auftragsbearbeitung gemacht werden, insbesondere über Leistungs-, Verbrauchs- oder Einzeldaten, sind nur verbindlich, wenn sie von uns mit der Auftragsbestätigung oder auch danach schriftlich oder per e-Mail bestätigt werden. Angaben in Prospekten, Anzeigen und auf Internetseiten gelten nicht als Beschaffenheitsvereinbarung.

Die Vertreter von uns haben keine Vollmacht, Garantien zu übernehmen oder Vereinbarungen zu treffen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen. Solche eventuellen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Daten der Bestellung werden nach dem Vertragsabschluss von uns gespeichert.

3. Preise

3.1 Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
 
3.2 Treten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unvorhersehbare Erhöhungen von Material-, Lohn- oder Transportkosten, Steuern oder Abgaben ein, sind wir berechtigt, eine diesen Faktoren entsprechende Preisanpassung vorzunehmen, wenn nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert werden soll. Sollte nicht unverzügliche Anlieferung erfolgen können, können entstehende Finanzierungskosten nachberechnet werden. Nimmt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen vor, können wir die Preise entsprechend den durch die Änderung bedingten Mehrkosten anpassen.
 

4. Termine und Fristen

In der Auftragsbestätigung genannte Liefertermine und -fristen werden von uns nach bestem Bemühen eingehalten; sie geben jedoch nur die voraussichtliche und nicht eine fest oder kalendermäßig vereinbarte Lieferzeit wieder.

4.1 Lieferfristen beginnen erst nach der vollständigen Klarstellung aller Einzelheiten. Die Ausführung von Lieferungen setzt die – jeweils rechtzeitige Beantwortung aller Rückfragen, Übersendungen aller erforderlichen oder angeforderten Zeichnungen und Unterlagen oder beizustellender Werksteile, Erteilung aller erforderlichen Freigaben und Genehmigungen voraus, ansonsten verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
 
4.2 Die Frist oder der Termin gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist bzw. zum vereinbarten Termin zum Versand gebracht, ihre Versandbereitschaft mitgeteilt oder die Sendung abgeholt worden ist.
 
4.3 Wir sind nur zur Ausführung und Lieferung verpflichtet, wenn der Kunde alle vereinbarten Zahlungen geleistet hat. Werden Zahlungen verspätet geleistet, können wir die Lieferfristen entsprechend verlängern.
 
4.4 Ist die Nichteinhaltung einer Frist oder eines Termins auf höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder andere unvorhersehbare, den Betrieb betreffende Hindernisse zurückzuführen, die nicht von uns zu vertreten und nach Vertragsschluss eingetreten bzw. uns bekannt geworden sind, so verlängert sich die Frist bzw. der Termin angemessen. Dies gilt auch in den Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb des Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von uns zu vertreten sind.
 
4.5 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen verzögert, können wir, beginnend eine Woche nach schriftlicher Anzeige der Versandbereitschaft (Postweg oder E-Mail), die durch die Lagerung entstandenen zusätzlichen Kosten berechnen.
 
4.6 Teillieferungen sind wie Teilrechnungen zulässig.
 
4.7 Abweichungen der gelieferten Waren und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern die Waren oder Dienstleistungen trotz der Abweichung geeignet sind, den vertraglich beabsichtigten Leistungserfolg herzustellen. Für den Inhalt der Lieferverpflichtung ist ausschließlich die von der dms Unternehmensberatungs GmbH erteilte Auftragsbestätigung maßgeblich.
 
4.8 Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist der Kunde verpflichtet, uns seine USt.-ID-Nummer anzugeben sowie uns die zur Prüfung der Steuerbefreiung notwendigen sonstigen Angaben zu machen und uns die für den Nachweis der Steuerbefreiung notwendigen Belege zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nach, wird die Lieferung nicht als steuerbefreit behandelt. Wir sind dann berechtigt, die jeweils anfallende Umsatzsteuer zusätzlich zu berechnen und zu fordern. Soweit
wir aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden eine Lieferung zu Unrecht als steuerbefreit angenommen haben, hat uns der Kunde von der Steuerschuld frei zu stellen und alle Mehraufwendungen zu tragen.
 
4.9 Werden wir trotz vertraglicher Verpflichtung durch unseren Lieferanten nicht mit der bestellten Ware beliefert, haben wir ein Rücktrittsrecht. Wir werden den Kunden hierüber, wenn dieser Fall eintritt, unverzüglich informieren und mitteilen, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Ein bereits gezahlter Kaufpreis wird dann unverzüglich erstattet.
 

5. Versand, Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Versicherungen schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ab, der die Kosten trägt. Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung des Bestellers. Das gleiche gilt für eventuelle Rücksendungen. Mängelansprüche bleiben hiervon unberührt. Mit der Aufgabe der Waren geht die Gefahr auf den Besteller über, auch dann, wenn ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

6. Lieferung, Nutzung von Software

Der Kunde und wir sind uns einig, dass im Handbuch und / oder der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibung der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen. Der Kunde hat Mängel unverzüglich zu melden  und dafür Sorge zu tragen, dass eine Feststellung der Mangel und die Ursachen erleichtert werden. Die Haftung für unerhebliche Mängel ist ausgeschlossen.
 
6.1Bei der Lieferung von Software wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software und der zugehörigen Dokumentation für den Betrieb der Ware eingeräumt, für den die Software geliefert wird. Abgesehen von einer Sicherungskopie darf der Kunde keine Vervielfältigungen anfertigen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation der Software dienender Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Bei Lieferung von open Source Software oder mit Freeware-Lizenzen ausgestattete Software wird ohne Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche dafür und zu den für diese Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen zur Verfügung gestellt. Der Kunde und wir sind uns einig, dass es nicht möglich ist Software-Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind.
 
6.2 Wir erfüllen unsere Pflicht bezüglich unserer Sachmängelhaftung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Falls dies in angemessener Zeit nicht möglich ist, durch Preisminderung bzw. Rücktritt. Es gelten die AGBs und Nutzungsbedingungen für Software des jeweiligen Herstellers.
 
6.3 Der Besteller ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Er hat die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopie an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Seine Mitarbeiter sind nachdrücklich auf die Einhaltung dieser Lieferbedingungen sowie die Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen.
 
6.4 Im Übrigen richtet sich die Nutzung der Software nach den jeweils einschlägigen Lizenz-/Nutzungsbestimmungen eines Herstellers, sofern der Kunde einen Lizenzvertrag mit dem Hersteller direkt abschließt. 6.5 Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung oder, soweit gesetzlich oder vertraglich vorgesehen, ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz für Körper- und Gesundheitsschäden oder für sonstige Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits beruhen.
 

7. Lieferung und Installation von Hardware

Ist die Lieferung und Installation von Hardware vor Ort Vertragsgegenstand, schafft der Besteller bis zum vereinbarten Lieferdatum die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen, die die dms Unternehmensberatungs GmbH in die Lage versetzen, die Betriebsbereitschaft herbeizuführen. Besonderheiten der Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen werden von der dms Unternehmensberatungs GmbH mitgeteilt. Die dms Unternehmensberatungs GmbH ist nicht dafür verantwortlich, die gelieferte Hardware im Rahmen der Aufstellung und der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten oder Programmen zu verbinden, es sei denn die Beteiligten treffen im Einzelfall schriftlich eine gegenteilige Vereinbarung. 

8. Haftung auf Schadensersatz

8.1 Für entgangenen Gewinn haften wir nicht. Schadensersatzansprüche gegen die dms Unternehmensberatungs GmbH, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie seine gesetzlichen Vertreter, gleich aus welchem Rechtsgrund und für alle Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit die dms Unternehmensberatungs GmbH nicht wegen Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit zwingend haftet oder gegen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verstoßen hat.
 
8.2 Die Haftung durch uns für den Verlust oder die Veränderung von Daten wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
 
8.3Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr mit der Maßgabe, dass für Ansprüche nach Abs. 1 Ziff. a) sowie in den Fällen des Absatzes 2 die gesetzliche Verjährungsfrist gilt. Die Verjährungsfrist gem. Satz 1 beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
 
8.4 Uns bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen an uns oder wenn der Kunde selbst oder Dritte ohne vorherige Zustimmung, Nacharbeiten oder Änderungen an Lieferungen vorgenommen hat. Die Haftung kann dadurch erlöschen.

9. Mängelrügen und Gewährleistung

Die nach §§ 377, 381 Abs. 2 HGB (kfm. Untersuchungs- und Rügepflicht) vorgeschriebene Mängelrüge ist unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort unter Angabe der Lieferschein- und Rechnungsnummer – schriftlich zu erheben.
 
9.1 Im Falle der rechtzeitig erhobenen Mängelrüge kann der Kunde Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) verlangen. Sind Nacherfüllungsversuche erfolglos (fehlgeschlagene Nacherfüllung) oder verweigern wir die Nacherfüllung oder ist die Nacherfüllung unzumutbar, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
 
9.2 Für Beeinträchtigungen des Liefergegenstandes durch natürlichen Verschleiß, Beschädigung nach Gefahrübergang oder unsachgemäße Behandlung wird keine Gewährleistung übernommen.
 
 
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit für die Nacherfüllung einzuräumen.
 
9.4 Die Haftung von uns erlischt, wenn der Kunde selbst oder Dritte ohne vorherige Zustimmung Nacharbeiten und Änderungen an Lieferungen von uns vorgenommen haben, oder wenn von uns nicht gelieferte oder nicht freigegebene Teile verwendet wurden.
 
9.5 Sofern wir uns aus Kulanz bereit erklären, Ware zurückzunehmen, sind die Retouren bei uns anzumelden und vom Kunden auf seine Kosten durchzuführen.
 
9.6 Der Kunde wird uns bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung in angemessenem Umfang unterstützen. Der Kunde wird insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen sowie bei Tätigkeiten vor Ort unseren Mitarbeiten Arbeitsplätze sowie die erforderliche Arbeitsumgebung unentgeltlich zuzuweisen. Die Verantwortung für die Projektplanung liegt beim Kunden. Der Kunde wird den Fortgang der Arbeiten prüfen und sich im Rahmen der Qualitätssicherung melden, sobald er Anlass zu Beanstandungen sieht. Vor Produktivsetzung ist der Kunde zu einer internen Qualitätssicherung verpflichtet. Es gelten die Pflichten gem. §377 HBG ohne Einschränkung.
 

10. Zahlungsbedingungen

Bei Lieferung auf Rechnung erfolgt die Rechnungsstellung bei Versand. Kann der Versand versandbereiter Ware aus Gründen, die in den Risikobereich des Kunden fallen, nicht erfolgen, wird die Rechnung gleichwohl gestellt und fällig. Die Rechnungen sind sofort rein netto zahlbar.
 
10.1 Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ohne Schadensnachweis zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Dem Kunden ist gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten, fälligen Schuld einschließlich der darauf entfallenden Verzugszinsen verwandt, wenn der Kunde keine andere ausdrückliche Bestimmung trifft. Die Anrechnung erfolgt zunächst auf die Zinsen.
 
10.2 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, der Kunde wendet Sachmängel ein. Bei der Zurückhaltung von Zahlungen muss die Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
 
10.3 Wechsel werden von uns nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung hereingenommen. Die Hereinnahme von Wechseln oder Schecks erfolgt stets erfüllungshalber.
 
10.4 Die vorbehaltlose Zahlung unserer Rechnung gilt im Falle von Werkverträgen als eine vorbehaltlose Abnahme unserer Leistung sowie als Verzicht auf eine eventuell verfallene Vertragsstrafe.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden unser Eigentum.
 
11.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und/oder zur Verarbeitung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang berechtigt, soweit sich nachfolgend nichts anderes ergibt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist ihm jedoch nicht gestattet.
 
11.3 Bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren oder Sachen, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Waren oder Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner schon jetzt darüber einig, dass der Kunde uns im Verhältnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware zum Fakturenwert der übrigen verarbeiteten Waren oder Sachen Miteigentum an der neuen Sache einräumt. Der Fertigungslohn, Gemeinkosten und sonstige kalkulatorische Kostenfaktoren bleiben bei der Berechnung des Miteigentumsanteils von uns außer Betracht. Der Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit auf Verlangen zur Ermittlung des Miteigentumsanteils die Kalkulationen seines Wareneinsatzes offen zu legen. Eine unentgeltliche Verwahrung der in Miteigentum von uns stehenden Sachen für uns durch den Kunden wird schon jetzt vereinbart.
 
11.4 Der Kunde tritt schon jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises sicherungshalber an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Mit einer Weiterveräußerung sind wir nur einverstanden, wenn aufgrund der vorstehenden Abtretungserklärung ein wirksamer Forderungsübergang stattfinden kann. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleichgültig ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird.
 
11.5 Bei Verträgen über Dienst- oder Werkleistungen, bei deren Erfüllung Eigentumsvorbehalt von uns erlischt, wird die Lohnforderung des Kunden in Höhe des Rechnungswerts der verarbeiteten Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten; wir nehmen diese Abtretung an.
 
11.6 Bis zu einem Widerruf durch uns ist der Kunde zur Einziehung der an uns vorausabgetretenen Forderungen auf Rechnung von uns im eigenen Namen ermächtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf von uns, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt oder in Vermögensverfall gerät, insbesondere ein Insolvenzverfahren beantragt wird oder zur besorgen ist, dass eingezogene Beträge nicht an uns abgeführt werden können. Bei Abschlagszahlungen auf teilweise an uns abgetretene Forderungen ist der Kunde verpflichtet, die Abschlagszahlung zunächst auf den nicht an uns abgetretenen Forderungsteil zu verrechnen. Zwischen uns und dem Kunden gilt durch vom Kunden eingezogene Abschlagszahlungen immer zunächst der nicht an uns abgetretene Teilbetrag als getilgt.
 
11.7 Die Einziehungsermächtigung ermächtigt nicht zum Factoring. Wir sind auch nicht mit der Abtretung der an uns abgetretenen Weiterveräußerungs- oder Lohnforderung im Rahmen eines echten Factoringvertrages einverstanden.
 
11.8 Bei Zahlungen im Scheck-Wechsel-Verfahren bleiben unsere Eigentumsvorbehalts- und Sicherungsrechte unberührt und solange bestehen, bis die Haftung durch uns aus Wechsel und Scheck geendet hat.
 
11.9 Der Kunde ist auf Verlangen von uns verpflichtet, für den Verbleib der den Eigentumsvorbehaltsrechten unterliegenden Waren jederzeit schriftlich Auskunft zu erteilen. Er ist verpflichtet, uns andere Eigentumsberechtigte sowie die Schuldner der an uns 
abgetretenen Forderungen zu benennen, uns alle zur Einziehung erforderlichen Angaben zu den abgetretenen Forderungen zu machen, die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Vertragsurkunden und Rechnungen zur Verfügung zu stellen und dem
Schuldner auf jederzeitiges Verlangen von uns hin die Abtretung anzuzeigen. Der Kunde hat uns jederzeit Abtretungsanzeigen zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, uns von jeder Beeinträchtigung der Eigentumsvorbehaltsrechte oder sonstigen Sicherheiten, insbesondere Verpfändungen, unverzüglich zu benachrichtigen.
 
11.10 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug mit einer Forderung aus der Geschäftsverbindung sowie dann, wenn der Kunde in Vermögensverfall gerät, seine Zahlungen einstellt, ein gerichtliches Insolvenzverfahren gegen ihn beantragt wird oder er seine Gläubiger um einen außergerichtlichen Vergleich bittet, können wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Sache herausverlangen.
 
11.11 Wir verpflichten uns, die Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

12. Rechte an Unterlagen; Konstruktions- und Programmänderungen

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche Einwilligung nicht zugängig gemacht werden. Abänderungen in Konstruktion und Ausführung behalten wir uns im Hinblick auf neuere Erfahrungen und Verbesserungen vor.
 

13. Weiterlieferung von Ware ins Ausland

Bei Weiterlieferung von Ware ins Ausland durch einen inländischen Käufer hat der Kunde in eigener Verantwortung zu prüfen, ob die zu exportierende Ware Beschränkungen des Außenwirtschaftsgesetzes der BRD, der Dual-UseVO der EU, des US-Außenwirtschaftrechts oder anderer Vorschriften unterliegt.
 

14. Gerichtsstand und Rechtswahl

Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag, insbesondere für die Zahlung des Kaufpreises, sowie Gerichtsstand ist Ludwigsburg, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des § 38 Abs. 1 ZPO ist. Diese Einschränkung gilt nicht, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind jedoch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.
 
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für die jeweiligen Geschäftsbedingungen. Die Anwendung des CISG (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen. 

15. Schlussbestimmungen

Nebenabreden und Ergänzungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und den sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen aus AGB bzw. Vertrag zwischen den Parteien unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften und sonstigen Vereinbarungen nicht berührt.